Die Kanzlei berät und vertritt ihre Mandanten im gesamten Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Die Kanzlei vertritt dabei sowohl Arbeitgeber, als auch die Interessen von Arbeitnehmern.

Aufgrund der vielseitigen betrieblichen Erfahrungen erhalten Sie als Arbeitgeber den Bedürfnissen Ihres Unternehmens entsprechende Lösungen. Als Arbeitnehmer erhalten Sie das bestmöglichste Ergebnis im Streitfall.

Vertragsgestaltung im Arbeitsverhältnis

  • Gestaltung und Prüfung von Musterarbeitsverträgen und individuell angepassten Anstellungsverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Aufhebungsvereinbarungen, Vertragsanpassungen sowie Abwicklungsverträge
  • außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen
  • Beratung bei Elternzeit, Teilzeitanspruch, Wiederaufnahme der Beschäftigung
  • Gestalten und Prüfen von Zeugnissen
  • Unterstützung bei der außergerichtlichen, gütlichen Streitbeilegung
  • Vertretung im Rahmen von arbeitsgerichtlichen Verfahren, wie bei Kündigungen und sonstigen individualrechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis

Betriebsvereinbarungen und Betriebsänderungen

Die Kanzlei steht Ihnen in allen kollektivrechtlichen Fragen von der Gestaltung und Prüfung von Betriebsvereinberungen bis hin zur Vetretung im Einigungsstellenverfahren zur Seite.

  • Gestaltung, Prüfung und Überarbeitung von der vorhandenen betrieblichen Regelungen und Aktualisierung und Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage
  • Begleitung bei der Verhandlung mit dem Betriebsrat, als Vorbereitung Erstellen von entsprechenden Informationen für den Betriebsrat
  • Begleitung von Betriebsänderungen: von der Beratung bei der Erarbeitung der betrieblichen Strategie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Handlungsspielräume, Begleitung der Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Durchführung der Maßnahme und Begleitung bei außergerichtlicher Schlichtung und im arbeitsgerichtlichen Verfahren
  • Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs, Standortwechsel, Umstrukturierungen
  • gerichtliche Vertretung im Rahmen von kollektivrechtlichen Streitigkeiten mit dem Betriebsrat, ggf. im Rahmen einer Einigungsstelle